Allgemeine Geschäftsbedingungen Portacon

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

von Portacon B.V., mit Sitz in Rijssen (Gemeinde Rijssen-Holten) am Molendijk Noord 54, Postleitzahl 7461 JE in den Niederlanden.

 

Artikel 1 ANWENDBARKEIT

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle von uns geschlossenen Verträge, egal welchen Namens, mit Ausnahme der Verträge, die über unseren Webshop geschlossen werden.

2. Wenn in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Käufer verwendet wird, sind hierunter natürliche oder juristische Personen zu verstehen, die mit uns im Rahmen eines mit uns geschlossenen Vertrags oder einer anderen Art von Vereinbarung in einem Vertragsverhältnis stehen, sowie natürliche oder juristische Personen, die einen Kaufbetrag oder eine andersartige Vereinbarung schließen möchten. Insbesondere wird unter Käufer auch die Person verstanden, in deren Auftrag und zu deren Rechnung Produkte geliefert werden.

3. Von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur dann abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Falls der Käufer sich ebenfalls auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, gelten die Bedingungen des Käufers nicht. Dies ist nur dann und insoweit die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde und die Geschäftsbedingungen des Käufers nicht den Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.

5. Wenn in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von (der Lieferung von) Produkten die Rede ist, wird darunter auch die Erbringung von Dienstleistungen und Arbeiten, egal welcher Art, verstanden.

6. Wenn diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer bereits mehrfach ausgehändigt wurden, ist die Rede von einer dauerhaften Geschäftsbeziehung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen dann nicht jedes Mal erneut ausgehändigt werden, um auch für die darauffolgenden Verträge zu gelten.

 

Artikel 2 ANGEBOTE

1. Alle unsere Angebote und Offerten sind unverbindlich.

2.Falls der Käufer ein Angebot unsererseits angenommen hat, haben wir dennoch das Recht, dieses Angebot spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.

3. Gezeigte und/oder bereitgestellte Muster, Modelle, Angaben zu Farbe, Größe, Gewicht und andere Beschreibungen in Broschüren, Werbematerial und/oder auf unserer Website sind möglichst genau, vermitteln aber nur einen Eindruck. Der Käufer kann keine Rechte davon ableiten.

4. Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise in Angeboten, Offerten und Aufträgen in Euro, exklusive Mehrwertsteuer und zusätzlicher Kosten, wie Transport-, Verpackungs-, Versand- oder Verwaltungskosten.

5. Wenn der Käufer uns Daten, Zeichnungen und Ähnliches zur Verfügung stellt, können wir von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen und werden wir unser Angebot darauf basieren.

 

Artikel 3 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

1. Ein Vertrag kommt mit uns erst dann zustande, wenn wir einen uns erteilten Auftrag schriftlich annehmen. Ein Vertrag wird dann als zustande gekommen betrachtet, wenn wir unsere Auftragsbestätigung versenden.

2. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, kann ein Auftrag, der einmal zustande gekommen ist, nicht vom Käufer storniert oder gekündigt werden.

3. Die von uns an den Käufer versandte Orderbestätigung soll den Inhalt des geschlossenen Vertrags vollständig und korrekt wiedergeben. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer dem Inhalt unserer Orderbestätigung zustimmt, sofern er uns nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Orderbestätigung schriftlich mitteilt, dass er dem Inhalt nicht zustimmt.

4. Eventuelle ergänzende Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von anderen Personen, die als Vertreter auftreten, geschlossen und/oder gemacht werden, sind nur dann verbindlich für uns, wenn diese Vereinbarungen und/oder Zusagen von unseren vertretungsberechtigten Vorständen schriftlich bestätigt wurden.

 

Artikel 4 Preise

1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, exklusive Mehrwertsteuer, Transport-, Verpackungs-, Versand- und Verwaltungskosten.

2. Die Art der Verpackung und des Versands wird von uns bestimmt. Verpackungen werden, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nicht von uns zurückgenommen.

3. Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie Wechselkursen, Herstellerpreisen, Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Steuern, Einfuhrzöllen und weiteren staatlichen Abgaben.

4. Sollte sich nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags, aber vor dem Lieferdatum einer oder mehrere der Kostenfaktoren erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, diese Erhöhungen dem Käufer in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 5 HAFTUNG UND GARANTIE

1. Ausschließlich dann, wenn die Garantieverpflichtungen bezüglich der von uns gelieferten Produkte nicht von Dritten (wie Herstellern) übernommen wurden, kann der Käufer einen Anspruch gegen uns geltend machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf Mängel beschränkt, die eine Folge von Herstellungs- und Montagefehlern sind; unsere oben genannte Garantieverpflichtung besteht für eine Dauer von 6 Monaten (beginnend am Lieferdatum), es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. Falls wir gemäß den Bestimmungen in Absatz 1 haftbar sind, begrenzt sich diese Haftung –nach unserem Ermessen auf:

a. (kostenlose) Behebung der Mängel oder;

b. Lieferung von Ersatzprodukten bzw. Teilen nach Erhalt der mangelhaften Produkte bzw. Teile oder;

c. Erstattung der empfangenen Kaufsumme bzw. Gutschrift der an den Käufer gesandten Rechnung, unter Auflösung des Vertrags ohne gerichtliches Eingreifen, dies alles insoweit die Kaufsumme, die Rechnung und der Vertrag sich auf die gelieferten mangelhaften Produkte beziehen;

d. eine in Absprache mit dem Käufer zu bestimmende Entschädigung in anderer Form als hiervor beschrieben. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag begrenzt, zu dem die Produkte geliefert wurden.

3. Nimmt der Käufer ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Reparaturen und/oder Änderungen an den Produkten ausgeführt oder ausführen lassen, erlischt jegliche Garantieverpflichtung unsererseits.

4. Unbeschadet unserer eventuellen Verpflichtungen aus dem Vorstehenden sind wir in keinem Fall zu Zahlungen und Entschädigung de Käufers und anderen verpflichtet, es sei denn, es ist die Rede von Absicht oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Insbesondere haften wir nicht für Folge- oder Betriebsschäden, direkte oder indirekte Schäden, egal welchen Namens – dazu gehören Gewinneinbußen und Stillstandschäden – des Käufers, seiner Mitarbeiter oder Dritter, die durch jegliche Lieferung oder da Ausbleiben der Lieferung von Produkten oder durch die Produkte selbst entstanden sind.

5. Der Käufer ist dazu verpflichtet, uns von jeglichen möglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Vertragserfüllung freizustellen, insofern es nicht gesetzlich verhindert wird, dass die betreffenden Schäden und Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

 

Artikel 6 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die von uns gelieferten Produkte bleibe unser Eigentum, bis der Käufer allen Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag nachgekommen ist. Die von uns an den Käufer gelieferten Güter wurden unter der Aussetzungsbedingung einer vollständigen Zahlung aller Lieferungen an den Käufer geliefert. Bei vollständiger Zahlung der Forderung geht das Eigentum der gelieferten Waren von Rechts wegen auf den Käufer über.

2. Die im letzten Absatz genannten Zahlungsverpflichtungen umfassen die Zahlung des Kaufpreises der Waren, zuzüglich Forderungen für verrichtete Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Lieferung stehen, sowie Forderungen aufgrund der Vernachlässigung seiner Verpflichtungen durch den Käufer, wie Ansprüche auf Schadenersatz, außergerichtliche Inkassokosten und eventuelle Bußgelder.

3. Der Käufer ist nicht dazu berechtigt, die unbezahlten Waren zu verpfänden, besitzloses Pfandrecht daraus abzuleiten oder jegliches andere geschäftliche oder persönliche Recht gegenüber einem Dritten daraus abzuleiten.

4. Der Käufer muss die Waren sorgfältig und als identifizierbares Eigentum unsererseits aufbewahren, solange der Eigentumsvorbehalt gilt.

5. Falls durch die Be- oder Verarbeitung durch den Käufer unser Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Produkten verloren gegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, die nach der Be- oder Verarbeitung entstandenen Produkte umgehend besitzlos zu unsren Gunsten zu verpfänden.

6. Falls der Käufer gegen die Bestimmungen dieses Artikels handelt oder wir uns auf unseren Eigentumsvorbehalt berufen, haben wir und unsere Mitarbeiter/innen das unwiderrufliche Recht, das Gelände des Käufers zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren wieder mitzunehmen. Dies gilt unbeschadet unseres Rechts auf Entschädigung für Schäden, Gewinneinbußen, Zinsen sowie das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung mit einer schriftlichen Erklärung aufzulösen.